Steuerungsmöglichkeiten nutzen
Kommunale Stellplatzsatzung
(Zukunftsnetz Mobilität NRW)
Mit einem Handbuch, individueller Beratung und Fachgruppen-Sitzungen unterstützen wir Städte und Gemeinden bei der Erstellung einer eigenen Stellplatzsatzung.
Handbuch und Workshops
Textbausteine erleichtern die Arbeit
Das Handbuch bietet einen grundlegenden Überblick über das Thema kommunale Stellplatzsatzung. Kernstück ist eine Musterstellplatzsatzung. Mit Textbausteinen dient sie unseren Mitgliedern als Grundgerüst für die eigene Satzung. Städte und Gemeinden können das Muster mit individuellen Regelungen zum Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder ausgestalten. Auch andere Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement sind möglich, etwa ein ÖPNV-Bonus.
Für die Umsetzung der Stellplatzsatzung bieten wir unseren Mitgliedskommunen eine individuelle Beratung auf Basis des Handbuchs an. Regelmäßige Fachgruppen und Workshops zu diesem Thema ergänzen unser Angebot. Hier können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den aktuellen Stand ihrer Arbeit austauschen und erfahren, wie andere Kommunen ihre Stellplatzsatzungen umgesetzt haben.
Hintergrund
Neue Novelle ermöglicht eigene Regelungen
Seit dem 1. Januar 2019 können Städte und Gemeinden in NRW Art und Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst festsetzen. Möglich macht das eine Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016. Damit Kommunen diese Chance optimal nutzen können, haben wir gemeinsam mit weiteren Expert*innen 2017 erstmals den Leitfaden „Kommunale Stellplatzsatzungen“ sowie eine Musterstellplatzsatzung veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten der landesweit einheitlichen Stellplatzverordnung NRW am 1. Juli 2022 haben eigene kommunale Stellplatzsatzungen einen besonderen Stellenwert erhalten: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten und können als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.
Die Veröffentlichung der Stellplatzverordnung NRW haben wir zum Anlass genommen, den Leitfaden erneut zu überarbeiten und die Musterstellplatzsatzung an die Struktur der Landesverordnung anzupassen. In die Überarbeitung flossen zudem zahlreiche Erkenntnisse aus der bisherigen kommunalen Praxis ein. Die 3. Auflage (Januar 2023) ist erneut in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) entstanden.
Kontakt
Marius Reißner
Beratung im Rheinland
(0221) 20808 747
marius.reissner@vrs.deDoris Bäumer
Beratung in Rhein-Ruhr
(0209) 1584 347
baeumer@vrr.deMathis Perkert
Beratung in Westfalen-Lippe
(0251) 4888 1728
m.perkert@nwl-info.deDr. Tobias Bödger
Beratung in Westfalen-Lippe
(0251) 4888 1722
t.boedger@nwl-info.deUnser Podcast zum Thema
Weitere Informationen
NRW | Landesbauordnung (BauO NRW 2018)
NRW | StellplatzVO (07/2022)