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Nutzen statt besitzen

Sharing-Systeme

„Nutzen statt besitzen“ ist ein Paradigmenwechsel, der sich in den letzten Jahren in der städtischen Mobilität durchgesetzt hat. Carsharingangebote funktionieren zuverlässig und preiswert. Die Alternative zum Autobesitz umfasst Möglichkeiten, Quartiere vom Parkdruck zu entlasten und wertvollen öffentlichen Raum zurück zu gewinnen.

Carsharing ist die einzige Form der Pkw-Mobilität, die sich energie- und flächeneffizient ins klimaneutrale Verkehrssystem der Zukunft einfügt. Carsharing führt zur Abschaffung privater Pkw und trägt zur Reduzierung des Pkw-Bestands bei.

Studien zeigen, dass ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei der Initiierung und Etablierung eines Carsharingsystems in Ihrer Kommune.

 

Carsharing-Gesetz

Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des Carsharing hervor. Das neue Carsharing-Gesetz ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen:

  • stationsbasiertes Carsharing: Für Carsharing-Anbieter die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen.
  • free-floating Carsharing: Für stationsunabhängige Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden.

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät zum Carsharing-Gesetz und zur konkreten Umsetzung vor Ort.

Förderprogramm unterstützt Einführung von Carsharing

Auch auf Landesebene wird die Chance von Carsharing als zuverlässige Ergänzung des urbanen und ländlichen Mobilitätsportfolios erkannt. Über die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement ist eine Förderung bei der Einführung von Sharing-Diensten möglich.

Wir beraten Sie gerne zum Förderprogramm und zur konkreten Umsetzung vor Ort.