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Steuerungsmöglichkeiten nutzen, Ziele verankern

Kommunale Stellplatzsatzung

Mit einer Stellplatzsatzung steuern Kommunen Angebot und Ausgestaltung von Stellplätzen – für Kfz und Fahrräder. So verankern sie Mobilitätsziele direkt in der Bauordnungspraxis.

Neue Freiräume nutzen: Stellplätze endlich selbst gestalten

Seit der Novelle der Landesbauordnung NRW haben Kommunen einen klaren Vorteil: Sie können eigene Stellplatzregelungen festlegen – für Autos und Fahrräder. Damit entscheiden nicht mehr pauschale Vorgaben, sondern kommunale Ziele, wie viel Platz Parken einnehmen soll und welche Mobilitätsangebote gestärkt werden. Diese Freiheit lässt sich hervorragend nutzen, um

  • Flächen effizienter einzusetzen,
  • nachhaltige Mobilität zu fördern und Parkdruck besser zu steuern,
  • klare Rahmenbedingungen für Bauvorhaben zu schaffen.

Damit Kommunen diese Chance sicher nutzen, haben wir gemeinsam mit Partnern aus NRW einen Leitfaden und eine Mustersatzung entwickelt, regelmäßig aktualisiert und praxisnah aufgebaut. Die aktuelle Version basiert auf der Stellplatzverordnung NRW und setzt klare Standards für eine zukunftsfähige Stellplatzpolitik.
Dazu gehören Bausteine wie differenzierte Stellplatzschlüssel, Fahrradstellplätze mit Qualitätsstandards und die Anrechnung von Mobilitätsmanagement‑Maßnahmen (z. B. ÖPNV‑Bonus, Sharing).

Unser Paket für Sie

  • Leitfaden mit Überblick und Praxishinweisen
  • Mustersatzung mit Textbausteinen als Grundgerüst
  • individuelle Beratung zur Anpassung an Ihre Rahmenbedingungen
  • Fachgruppen & Workshops für Austausch und Umsetzungsbeispiele

Bei Fragen zur Stellplatzsatzung oder unseren Angeboten kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern.