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Mikromobilität attraktiv und verträglich Gestalten

E-Tretroller-Sharing

Nach der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Juni 2019 und einem tubulenten Start des Leihangebotes in Deutschen Städten, hat sich das Verkehrsmittel 4 Jahre später als sinnvolle Ergänzung im erweiterten Umweltverbund etabliert. Tageslastkurven zeigen, dass die Hauptnutzung auf den Arbeitswegen in den Morgen- und Nachmittagsstunden stattfindet und zu großen Teilen bei ÖPNV-Knotenpunkten startet oder endet. So stärken derlei Verleihangebote den ÖPNV insgesamt.

Geregelt durch die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV), wurde das Angebot von den Anbietern zunächst unkoordiniert in die Städte getragen, mittlerweile kann man allen Beteiligten (Anbietern, Kommunen, Bürger*innen) eine steile Lernkurve attestieren. Der ökologische Fußabdruck pro Personenkilometer hat sich sehr stark verbessert, Anbieter suchen den Schulterschluss mit den Kommunen und nehmen zunehmend ihren Platz in der Mobilitätswende wahr. Der Einsatz im NRW-weiten Mobiltstationennetz gepaart mit konkreten Kooperationen mit den ÖPNV-Anbietern oder auch der Einsatz im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagement sind förderliche Ansätze.

Sharing Angebote im Dialog steuern

Sondernutzung oder Dienstleistungs-Vertrag?

Nach den jüngsten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes Münster sind freiwillige Selbstverpflichtungen mit Sharing-Anbietern juristisch unzureichend. Der aktuelle Weg der Regulierung dieser Angebote erfolgt künftig über die Aufnahme in die Sondernutzungssatzung (ggf. nebst Bepreisung via Sondernutzungsgebühr), oder aber über eine Ausschreibung bzw. einen Dienstleistungs-Vertrag.

Für weitergehende Informationen zur Gestaltung von Mikromobilität im Sharing empfehlen wir die Lektüre des Leitfaden "E-Tretroller in Städten - Nutzung, Konflikte und kommunale Handlungsmöglichkeiten" des Deutschen Institutes für Urbanisierung (Difu), auf dieser Seite im Download-Bereich.