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31.01.2024 | Aktuelles

Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2030 - Wir unterstützen bei der Umsetzung

Das neue Verkehrssicherheitsprogramm Nordrhein-Westfalen 2030 ist erschienen. Wie bereits das Vorgängerprogramm steht auch dieses wieder unter dem Leitgedanken der „Vision Zero“, die das Ziel verfolgt, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr zukünftig auf null zu reduzieren (im Jahr 2020 lag die Zahl der Schwerverletzten in NRW bei 12.110, die der tödlich Verletzten bei 430). Ein wichtiger Baustein ist die „Stärkung und Förderung einer systematischen kommunalen Verkehrssicherheitsarbeit als Teil des kommunalen Mobilitätsmanagements“.

Unterstützung bei der kommunalen Verkehrssicherheitsarbeit erhalten die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW. Wir begleiten und bestärken Kommunen darin, Verkehrssicherheit als Querschnittsaufgabe zu identifizieren und ämterübergreifend zu bespielen. Viele der im Verkehrssicherheitsprogramm angesprochenen Themenfelder sind deshalb unmittelbar mit unserem Angebot verknüpft. So können Mitgliedskommunen von der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung in jeder Phase auf Beratungs-, Fortbildungs-, Unterstützungs- oder Vernetzungsangebote zurückgreifen, um die örtliche Verkehrssicherheit anzugehen und voranzubringen.

Verkehrssicherheit als Querschnittsaufgabe

Mit Hilfe eines kommunalen Mobilitätsmanagements werden ämterübergreifende Strukturen geschaffen und Aspekte der Verkehrssicherheit in unterschiedlichen Themenfeldern gebündelt behandelt. Wir unterstützen die Kommunen beim Change-Prozess mit Beratungs- und Kommunikationsangeboten oder verwaltungsinternen Workshops, von der strategischen Planung bis zum Prozessmanagement. Im Verkehrssicherheitsprogramm legt die Landesregierung allen NRW-Kommunen explizit nahe, dem Zukunftsnetz Mobilität NRW beizutreten, um sich in Fragen der Verkehrssicherheit, aber auch darüber hinaus, beraten, unterstützen und weiterbilden lassen zu können.

Im Verkehrssicherheitsprogramm werden Kommunen ausdrücklich darum gebeten, sich bei Planungsvorhaben am Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ zu orientieren. Dies kann zum Beispiel im Rahmen eines kommunalen Mobilitätskonzeptes im Sinne der europäischen Vorgaben (SUMP) erfolgen, deren Erstellung ebenfalls explizit von der Landesregierung gewünscht ist. Wir unterstützen und beraten in allen Phasen der Erarbeitung. Im Detail sind Parkraummanagement, Stellplatzsatzung und Bewohnerparkkonzepte von der Landesregierung befürwortete Instrumente zur Regulierung und Entzerrung des Pkw-Verkehrs. Unser Handbuch zur Stellplatzsatzung ist hierbei behilflich. Unzulässiges Gehwegparken soll aus Sicht des Landesverkehrsministeriums zukünftig unterbunden und stärker geahndet werden.

Die NRW-Landesregierung fordert Kommunen explizit dazu auf, den Fußverkehr in Planungsvorhaben gleichberechtigt zu behandeln und dabei das Ziel „Sicherheit und Teilhabe Aller vor Verkehrsfluss“ zu verfolgen. Auch das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzt (FaNaG) des Landes NRW räumt dem Fußverkehr eine größere Bedeutung ein, indem Sicherheit, Komfort und Barrierefreiheit durch durchgängige Fußverkehrsnetze geschaffen werden. Die von uns begleiteten Fußverkehrs-Checks helfen dabei, Schwachstellen zu identifizieren und Handlungsvorschläge für die Planung zu formulieren.

Das Landesverkehrsministerium unterstützt die Erarbeitung kommunaler Mobilitätskonzepte – auch finanziell. Über die Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) können Kommunen Gelder zur Umsetzung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes, aber auch von Maßnahmen darüber hinaus, beantragen. Wir beraten und begleiten sowohl bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten als auch bei der Förderantragstellung und der Umsetzung von Maßnahmen. Hierfür steht den Kommunen zum Beispiel unser Handbuch  Kommunale Mobilitätskonzepte zur Verfügung.

Zielgruppen schützen und unterstützen

Knapp die Hälfte aller Erwerbstätigen in NRW pendelt zur Arbeit. Eine nachhaltige Gestaltung des beruflichen Verkehrs nimmt deshalb Einfluss auf die allgemeine Verkehrssicherheit. Im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) vernetzen und beraten wir bei der Ansprache von Unternehmen, wir unterstützen bei der Beantragung von Fördergeldern und bieten Fortbildungen für kommunale Mitarbeiter*innen an.

Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen
Das Verkehrssicherheitsprogramm NRW unterstützt die verstärkte Fahrradnutzung an Schulen, insbesondere an weiterführenden Schulen. Durch die vertieftende Beschäftigung mit dem Radfahren im Schulalltag wird präventive Arbeit zur Verkehrssicherheit geleistet. Hierfür ist auch die vermehrte Erstellung von Radschulwegplänen ausdrücklich erwünscht. Wir beraten und unterstützen bei diesen Vorhaben. Als Ausrichter des jährlichen Wettbewerbs „Schulradeln“ und durch Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Fortbildungen fördern wir außerdem aktiv das Radfahren an Schulen.

Verkehrssicherheit von Senior*innen
Grade für ältere Menschen, die sich der Nutzung von Pkw oder Fahrrad nicht (mehr) gewachsen fühlen, bietet ein gut funktionierender ÖPNV eine niederschwellige Alternative, um mobil zu bleiben. Doch häufig bestehen Unsicherheiten über das richtige Verhalten bei Einstieg, Ausstieg und während der Fahrt in Bus und Bahn. Abhilfe schaffen Trainings zum Umgang mit der eigenen Gehhilfe und dem öffentlichen Verkehr, wie sie zum Beispiel im Rahmen eines Rollatortages angeboten werden. Wir beraten und unterstützen bei der Organisation von Rollatortagen und vernetzen Kommunen mit Ansprechpartner*innen für die Umsetzung.

Verkehrsmittel verknüpfen, Mobilität sichern

Wenn die Fahrt mit Bus und Bahn als angenehm, effizient und preisgerecht angesehen wird, führt der ÖPNV zu weniger Pkw-Verkehr auf den Straßen und trägt damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Im ländlichen Raum ist das lineare ÖPNV-Angebot dagegen aus Kosteneffizienzgründen häufig wenig attraktiv. Indem es jedoch durch individuelle Lösungen ergänzt wird, lässt sich eine flexiblere Mobilität gestalten. Im Rahmen des Landeswettbewerbs „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ zeigen 15 Kommunen, wie innovativer ÖPNV in nachfrageschwachen Gegenden aussehen kann. Wir betreuen die 15 Kommunen intensiv und begleiten sie bei der Umsetzung.

Das Carsharing ist der strategische Partner des ÖPNV. Durch eine sinnvolle Verknüpfung lassen sich Pkw-Besitzzahlen reduzieren und damit zur Verkehrssicherheit beitragen. Das Landesverkehrsministerium begrüßt und unterstützt die Einführung von Carsharing in den Kommunen und ruft insbesondere Betriebe dazu auf, die Potenziale des Carsharing bei der Organisation betrieblicher Verkehre mitzudenken. Hilfestellung und nützliche Tipps bietet unser Handbuch Mobilstationen NRW.

„Pedal Electric Cycles“ (Pedelecs), also Fahrräder mit elektronischer Unterstützung, sind ein wichtiger Baustein eines intermodalen Mobilitätsangebots. Immer mehr Menschen in NRW besitzen ein elektrisches Fahrrad, seit einigen Jahren steigen die Verkaufszahlen stetig. Der wachsende Anteil von Pedelecs im Straßenverkehr schlägt sich jedoch auch in höheren Unfallzahlen nieder. Denn durch Gewicht, Anfahrts- und Bremsverhalten unterscheiden sie sich in der Handhabung deutlich von konventionellen Fahrrädern. Das Verkehrsministerium NRW begrüßt es daher, in Schulungsangeboten und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit auf den besonderen Umgang mit Pedelecs aufmerksam zu machen und eine sichere Handhabung zu trainieren. Wir beraten zur Umsetzung von Pedelectrainings und stellen unseren Mitgliedskommunen in Kooperation mit den Landesverkehrswachten kostenfreie Trainingsprogramme zur Verfügung.

Fußgänger*innen stellen die größte Gruppe der Verkehrsteilnehmenden dar – jeder Weg beginnt und endet mit dem Zufußgehen. Dem Fußverkehr mehr Platz einzuräumen, bedeutet langsamere Geschwindigkeiten und damit mehr Sicherheit und Qualität im öffentlichen Raum. Im Verkehrssicherheitsprogramm werden Kommunen darum gebeten, durchgängige, sichere und barrierefreie Fußverkehrsnetze zu entwickeln. Wir unterstützen unsere Mitgliedskommunen bei der „Schwachstellenanalyse“ bestehender Wege und bieten dafür regelmäßig Fußverkehrs-Checks an.

Fazit

Für Kommunen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, verkehrsregelnde und -beruhigende Maßnahmen einzusetzen, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu stärken. Leider erschwert die derzeit geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) häufig deren Umsetzung. Denn laut aktueller Rechtslage muss zunächst eine Gefährdung durch die bestehende Verkehrsregelung, zum Beispiel in Form von Unfallzahlen, nachgewiesen werden, um Maßnahmen gesamtstädtisch oder auf nicht explizit von der Regelung ausgenommenen Straßenabschnitten umzusetzen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der Verkehrssicherheit, die präventiv dafür sorgen soll, ebensolche Unfälle zu verhindern, bevor sie geschehen.

Es steht auch den von der Landesregierung im neuen Verkehrssicherheitsprogramm formulierten Anliegen entgegen, den Kommunen für die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen einen größeren rechtlichen Handlungsspielraum einzuräumen.


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