11.02.2025 | Aktuelles
63. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2025 - Empfehlungen für Fußgänger im Straßenverkehr
Auf dem 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar wurden im Arbeitskreis VI Empfehlungen erarbeitet, wie Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr besser geschützt und Unfälle mit ihnen vermieden werden können. Ziel ist es, den Fußverkehr zu stärken und als gleichberechtigte Verkehrsart anzuerkennen. Die Attraktivität des Fußverkehrs soll weiter gesteigert und die Anzahl der Unfälle mit Fußgängern deutlich gesenkt werden („Vision Zero“).
Zu den Empfehlungen zählen u.a.
- ausreichende Flächen für den Fußverkehr bereit zu stellen,
- durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze zu errichten,
- sichere Querungen dort, wo offenkundiger Bedarf dafür besteht, einzurichten,
- das Parken an Querungsstellen und in Sichtfeldern zu unterbinden,
- Fuß- und Radwege möglichst voneinander zu trennen, insbesondere innerorts,
- längere Querungszeiten und getrennte Grünphasen für Fußgänger und Abbiegeverkehr zu schaffen.
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