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02.08.2022 | Blog

Warum Parkgebühren sozial gerecht werden müssen

Seit dem 19. Februar 2022 können Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Gebührenhöhe für das Bewohnerparken selbstständig festlegen. Zu diesem Anlass haben wir zum Jahresbeginn gemeinsam mit der AGFS NRW, dem Städtetag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW ein Hinweispapier zur Ermittlung geeigneter Gebührenhöhen veröffentlicht.

In der Vergangenheit standen die maximal zu erhebenden Gebühren von 30,70 Euro pro Jahr, was rund 0,08 Euro pro Tag entspricht, in einem drastischen Missverhältnis zu den Kosten für Herstellung und Unterhalt, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden müssen. Eine Publikation des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr nennt neben jährlichen Abschreibungen von 158 Euro monatliche Kosten von 50 bis 150 Euro für den dauerhaften Unterhalt. Darüber hinaus konnten die Kostensätze keinerlei Lenkungswirkung im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung erzielen.

Die neuen kommunalen Freiheiten bei der Gebührenfestlegung ermöglichen nun das massive Reduzieren der Parkraumsubventionierung im öffentlichen Raum, die die öffentliche Hand bisher leisten musste.

Das Ausweisen von Bewohnerparkzonen diente bisher primär dazu, den verfügbaren öffentlichen Parkraum den Bewohnerinnen und Bewohnern der Quartiere vorzubehalten. Durch den neuen kommunalen Handlungsspielraum bei der Gebührenfestlegung für Bewohnerparkausweise erhält das Instrument „Bewohnerparken“ nun eine zusätzliche Komponente, die - bei entsprechender Ausgestaltung - stärkeren Einfluss auf die Verkehrsmittelnutzung oder sogar den individuellen Pkw-Besitz haben kann.

Sind höhere Bewohnerparkgebühren sozial ungerecht?
Bereits während der Arbeit an unserem gemeinsamen Hinweispapier haben wir, die Herausgeber*innen, uns intensiv mit anderen Expert*innen darüber ausgetauscht, inwiefern bei der Gebührengestaltung auch soziale Kriterien einbezogen werden können. Zwar zeigen Studien wie die von „Mobilität in Deutschland“ deutlich, dass die Pkw-Nutzung in den unteren Einkommensklassen eine weitaus geringere Rolle spielt als bei höheren Haushaltseinkommen. Dennoch gibt es, wie bei anderen Gebühren, gute Argumente dafür, Gebührensätze für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Empfänger*innen von Sozialhilfeleistungen zu ermäßigen.

Allerdings mangelte es bisher an eindeutigen juristischen Einschätzungen und entsprechenden Gerichtsurteilen, die eine solche Gebührenstaffelung nach sozialen Kriterien für zulässig erklärt. Das ist nun anders.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 24. Juni 2022 eine Klage gegen die neue Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg abgewiesen (Az.: 2 S 809/22) (s. Berücksichtigung sozialer Aspekte beim Bewohnerparkausweis). Der Gerichtshof entschied, dass die pauschalen Ermäßigungen für Empfänger*innen von Sozialhilfeleistungen in der Freiburger Satzung rechtmäßig sind. Weiterhin dürfen die Gebühren auch klima- und verkehrspolitische Zielsetzungen, wie die Verringerung von CO2-Emissionen oder des motorisierten Individualverkehrs, verfolgen. Aufgrund der rechtlich unklaren Situation hatten wir bisher von einer solchen Staffelung abgeraten.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erweitert den Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Gebührenfestlegung deutlich. Gebührensatzungen für das Bewohnerparken können nun sowohl sozialpolitische Komponenten (Entlastung unterer Einkommensklassen), als auch verkehrs- und klimapolitische Ziele mit einbeziehen und verfolgen.

Allerdings sollte bedacht werden, dass die Gebührenfestlegung für Bewohnerparkausweise weder Gentrifizierungsprozessen, noch Fehlentwicklungen auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken kann. Höhere Bewohnerparkgebühren legen in erster Linie bisher durch die Allgemeinheit getragene Kosten auf die Nutznießer*innen um. Eine Ermäßigung der Gebühren für einkommensschwache Haushalte wird nun zunehmend akzeptabel, genauso wie eine deutliche Anpassung der Basisgebührensätze an die tatsächlichen Kosten.

Transparente Mittelverwendung und Reinvestition in nachhaltige Mobilität
Je nach Anzahl der ausgegebenen Ausweise und der Gebührenhöhe können Kommunen nennenswerte Einnahmen mit dem Bewohnerparken erzielen. Aus kommunikativer und verkehrspolitischer Sicht ist es sinnvoll, diese Einnahmen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbunds zu verwenden. So können, ganz im Sinne einer Push- und Pull-Strategie, Bewohner*innen durch die höheren Gebühren von Maßnahmen profitieren, die eine Alternative zur Pkw-Nutzung darstellen. Dies können sein:

  • eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur,
  • die Entwicklung von Mobilstationen zur stärkeren Verknüpfung von Verkehrsmitteln,
  • die Förderung des Car-, Lastenrad- und Bikesharings oder
  • die Verbesserung des ÖPNV-Angebots oder tarifliche Anpassungen.

Um eine entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen, können die Einnahmen zum Beispiel in einen zweckgebundenen Mobilitäts-Fonds einfließen. Auch weitere Einnahmenwie etwa aus der Parkraumbewirtschaftung, könnten in diesen Fonds einfließen.

Das Umweltbundesamt hat bereits 2019 in einem Gutachten beschrieben, dass die gezielte Verwendung dieser Mittel zu solchen Zwecken zulässig ist: „Öffentliche Körperschaften dürfen mit von ihnen erhobenen Gebühren nicht nur einen Ausgleich für die Kosten der jeweils erbrachten Leistung anstreben. Vielmehr ist es ihnen darüber hinaus auch gestattet, die Abschöpfung des mit der öffentlichen Leistung verbundenen individuellen wirtschaftlichen Vorteils vorzusehen sowie Ziele der Verhaltenslenkung […] zu verfolgen. Speziell bei den Parkgebühren können dies namentlich in den städtebaulichen Belangen wurzelnde Ziele der kommunalen Verkehrspolitik und konkret solche der Ordnung des ruhenden Verkehrs sein – auch im Sinne einer durch das finanzielle Instrument der Parkgebühr angestrebten Verlagerung von Kfz-Verkehr auf öffentliche Verkehrsmittel“ (S. 193).

Ungeachtet dessen, ob neue kommunale Gebührenordnungen für das Bewohnerparken mit der Einrichtung eines Fonds einhergehen, sollten Kommunen vorab die Kommunikation der Maßnahme, einschließlich proaktiver Pressearbeit, vorbereiten. Die Kommunikation sollte neben den Hintergründen der Gebührenerhöhung den positiven Gesamtnutzen (Einnahmen für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Verlagerung von PKW-Verkehren zum Umweltverbund, kürzere Parksuchdauer) hervorheben.

Unsere Informationsveranstaltung zu diesem Thema im März 2022 war gut besucht – das zeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema bei unseren Mitgliedern ist. Auch das Hinweispapier, das wir parallel veröffentlicht haben, erfreut sich großer Nachfrage. Unsere regionalen Koordinierungsstellen werden sie auf Wunsch sowohl in weiteren Austauschformaten als auch über die individuelle direkte Fachberatung bei der Erarbeitung neuer Gebührensatzungen für das Bewohnerparken intensiv begleiten und unterstützen.

Marius Reissner

Autor

Marius Reissner

Marius Reißner ist Referent für Mobilitätsmanagement beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg in der Koordinierungsstelle Rheinland. 


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