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11.02.2021 | Aktuelles

Leitfaden unterstützt die Entwicklung von nachhaltigen Stellplatzkonzepten

Erfreuliches Ergebnis: Kommunen, die das Handbuch Kommunale Stellplatzsatzungen und die Musterstellplatzsatzung nutzten, haben von den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten reichlich Gebrauch gemacht – ganz im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung.

Das 60 Seiten umfassende Nachschlagewerk hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreis in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) und kommunalen Experten erarbeitet.

 

Die zu den Inhalten des Handbuchs durchgeführte Umfrage zeigt auch, dass rund 40 Prozent der Kommunen, die das Angebot des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ nutzen, eine Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze bereits ermöglichen oder dies planen. Kommunen, die das Angebot nicht nutzen, haben eine solche Möglichkeit in ihrer Stellplatzsatzung dagegen nicht erlassen.

 

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei konkreten Qualitätsvorgaben an Fahrradabstellanlagen und bei der Möglichkeit, notwendige Pkw-Stellplätze in Abhängigkeit des ÖPNV-Angebots vor Ort zu verringern (einem sogenannten ÖPNV-Bonus). Rund 70 Prozent der Kommunen, die das Angebot des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ nutzen, haben Qualitätsvorgaben an Fahrrad­abstell­anlagen in ihre Stellplatzsatzung integriert oder planen, diese aufzunehmen, Etwa 60 Prozent setzen auf einen ÖPNV-Bonus. Bei Kommunen, die das Angebot nicht nutzen, haben jeweils nur knapp 20 Prozent diese Möglichkeiten in ihrer Stellplatzsatzung festgeschrieben.

 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW baut auf diese positiven Ergebnisse auf – und wird seine maßgeschneiderten Angebote für Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts­entwicklung auch künftig weiterentwickeln und optimieren.


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