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24.10.2023 | Aktuelles

Parken: Neues FGSV-Regelwerk ermöglicht neue Handlungsspielräume 

18 Jahre nach der letzten Ausgabe ist es so weit: Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat die neuen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, kurz EAR 23, veröffentlicht. Das R2-Regelwerk erscheint nicht nur in überarbeiteter Gliederung, es bietet Kommunen neue Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung des Straßenraums. Erstmals ist außerdem ein ganzes Kapitel der Parkraumplanung als integraler Bestandteil der der Stadt- und Verkehrsentwicklung gewidmet.

Grundsätzlich wird dabei dringend empfohlen, Parkraum nur außerhalb des Straßenraums anzubieten. Öffentliche Flächen sollen vorrangig dem Rad- und Fußverkehr, dem ÖPNV und fließenden Verkehr sowie für Aufenthaltsflächen und erforderliche Stadtbegrünung zur Verfügung stehen. Ferner legt die EAR eindeutig fest, dass bei innerörtlichen Straßen die Belange des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs, der Aufenthaltsfunktion und des Klimaschutzes zu proirisieren sind. Damit bezieht sich die FGSV auf die Empfehlungen zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor (E Klima 2022). Neu ist außerdem, dass der Sicherheitstrennstreifen zwischen Parkfläche und Radweg eine Breite von 0,75 m keinesfalls unterschreiten darf. Zudem wird die Anlage eines Multifunktionsstreifens als flexible Nutzungsmöglichkeit für Fahrradabstellanlagen, Gastronomie oder Ladezonen empfohlen.

Die EAR 23 verdeutlichen, dass Parkraummanagement als Instrument der Verkehrsbeeinflussung Teil des kommunalen Verkehrs und einer nachhaltigen Mobilitätsplanung ist. Die FGSV empfiehlt, die EAR 23 bei allen Planungsprozessen von Stadtstraßen, Parkbauten und Parkplätzen heranzuziehen.

Zur Publikation: EAR 23 (fgsv-verlag.de)


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