18.03.2025 | Aktuelles
Mobilitätsmanagement in der Bauleitplanung - Ein entscheidender Planungsmoment
Kommunen können mithilfe der Bauleitplanung die Mobilitätswende einleiten und aktiv mitgestalten, indem sie beispielsweise Flächen für Mobilstationen, den Rad- und Fußverkehr, das Abstellen von Fahrrädern oder das Parken von Fahrzeugen einplanen. Ist ein Bebauungsplan (B-Plan) erst einmal rechtskräftig, dient er als wesentliche Planungsgrundlage für alles, was im betreffenden Gebiet entwickelt werden kann. Wegweisende Zukunftsfragen – und damit auch Fragen der Mobilität – sollten daher in diesen Aufstellungsverfahren eine zentrale Rolle spielen, da bauliche Strukturen bekanntlich eine „hohe Halbwertszeit“ haben. Sie prägen das räumliche Gefüge und die Flächenverteilung über Jahrzehnte und entscheiden damit auch darüber, wie attraktiv Mobilitätsangebote des Umweltverbunds tatsächlich sein können.
Eine angemessene bauliche Dichte, Nutzungsmischung, attraktive öffentliche Räume sowie gut abgestimmte Verkehrsflächen sind nicht nur Leitkriterien für einen zukunftsfähigen Ort der kurzen Wege, sondern auch maßgeblich für die Lebensqualität in den jeweiligen Quartieren.
Doch wie können Mobilitätsfragen in den Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen besser berücksichtigt werden? Dazu hat das Kompetenznetz KlimaMobil aus Baden-Württemberg kürzlich wertvolle Veröffentlichungen bereitgestellt, die auch für Nordrhein-Westfalen von Relevanz sind. Neben einer Handreichung finden Sie auf der Website auch Checklisten und Festsetzungskataloge, die dabei helfen können, Mobilitätsaspekte von Beginn an strategisch und zielführend in die Planverfahren zu integrieren.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Sie in diesen Bereichen sehr gerne aus dem Themenfeld Stadt- und Dorfentwicklung. Stellen Sie gerade neue Bebauungspläne auf? Ist eine neue Stellplatzsatzung in dem Kontext für Sie interessant? Melden Sie sich gerne bei Ihren Ansprechpersonen aus der Koordinierungsstelle.
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