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17.03.2025 | Aktuelles

Petition: Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz

Investitionen in die lokale Infrastruktur für Klimaschutz und Klimaanpassung sind derzeit nur freiwillige Aufgaben und deshalb stark von der finanziellen Lage der jeweiligen Kommune abhängig.

Klimaschutz ins Grundgesetz - warum das sinnvoll ist

Die Initiative BürgerBegehren Klimaschutz fordert deshalb, Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Daseinsvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, um eine langfristige finanzielle Grundlage für die Herausforderungen vor Ort zu schaffen und eine nachhaltige Versorgungssicherheit zu ermöglichen. 

Selbst Klimaschutzmaßnahmen, die eine hohe Akzeptanz genießen, werden aktuell aufgrund fehlender Ressourcen vor Ort nicht umgesetzt
Investitionen in die lokale Infrastruktur müssen endlich auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden, sagt die Initiative. Deshalb fordere BürgerBegehren Klimaschutz die künftige Bundesregierung dazu auf, Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat im Grundgesetz zu verankern. Kommunen bräuchten eine langfristige finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern, um nachhaltig planen und wirksam handeln zu können. Sie sagt: "Klimaschutz und Klimaanpassung erfordern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen. Dies ist verfassungsrechtlich derzeit jedoch nicht möglich, da Bund und Länder die ihnen zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich allein und durch eigene Verwaltungseinrichtungen wahrzunehmen haben – eine Regelung, die mit Blick auf den Klimawandel nicht mehr zeitgemäß ist."

Der Lösungsvorschlag der Initiviative
Eine faire Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zugunsten eines langfristigen Erfolgs von Klimaschutz und Klimaanpassung. Verfassungsrechtlich dürfen Bund und Länder Aufgaben aber nur in Ausnahmefällen gemeinsam finanzieren und durchführen. Diese Ausnahmefälle sind im Grundgesetz definiert, z.B. im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91a. Eine Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a verpflichtet Bund und Länder zur gemeinsamen Koordinierung und Finanzierung von Aufgaben.

Auf der übersichtlichen und informativen Webseite finden Sie alle Informationen zum Bürgerbegehren und der Petition.

Folgende Organisationen unterstützen bereits die Petition:

  • Klima-Allianz Deutschland
  • For-Future-Bündnis
  • Together For Future
  • Klima-Bündnis
  • Bundesverband Klimaschutz e.V. (BVKS)
  • Umweltinstitut München e.V.
  • Baumentscheid Berlin

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