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01.06.2022 | Blog

Regionale Schnellbuslinien: Turbo für die Mobilitätswende auf dem Land

Besonders im ländlichen Raum ist der ÖPNV das Rückgrat der Mobilitätswende. Ein System, bestehend aus einem attraktiven SPNV, regionalen Schnellbuslinien, Regionalbuslinien, Ortsbuslinien und Stadtbussystemen, verbunden mit Angeboten zur Anbindung der sogenannten letzten Meile durch flexible Bedienformen wie Anrufsammeltaxen (AST), Anruflinienfahrten (ALF), On-Demand-Angeboten oder Fahrradverleihsystemen bietet eine attraktive Alternative zum eigenen Auto.

Überall da, wo Eisenbahninfrastrukturen nicht oder nicht mehr bestehen, können regionale Schnellbusverkehre eine Lösung sein und den ländlichen Raum mit dem SPNV verknüpfen. Sie ergänzen den lokalen Busverkehr, der die Fläche kleinräumig erschließt, um den Fahrgästen eine attraktive Alternative zum Auto zu bieten.

Acht Millionen Euro Förderung
Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat das Land NRW die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen. Als Teil der ÖPNV-Offensive hat das Land NRW Ende 2019 eine Förderung von jährlich 8,33 Millionen Euro für regionale Schnellbuslinien zur Verfügung gestellt. Das Förderangebot gilt bis einschließlich 2032. Die drei Zweckverbände Nahverkehr Westfalen-Lippe, Nahverkehr Rheinland und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ergänzen diese Landesmittel außerdem jeweils um eigene Mittel und leiten sie dann an die ÖPNV-Aufgabenträger zur Finanzierung von Busverkehrsleistungen weiter. Es soll zu keinerlei Konkurrenz zum SPNV kommen.

Was ist eine regionale Schnellbuslinie?
Ziel der Förderung ist eine bessere Vernetzung im ÖPNV auch auf schienenfernen Relationen. Dazu sollen auch Schienenstrecken mit dem Bus verbunden werden, um Lücken in der Erreichbarkeit zu schließen. Die Schnellbuslinien müssen an mindestens einem Punkt räumlich und zeitlich mit dem SPNV verknüpft sein und sollen den Fahrgästen einen attraktiven Taktfahrplan bieten.

Schnellbusse müssen in der öffentlichen Wahrnehmung eine echte Alternative zum Auto werden. Aus diesem Grund wurden landesweite einheitliche Qualitätskriterien für diese Schnellbuslinien definiert.

Dazu gehören zum Beispiel klare Vorgaben der Zweckverbände zur Schnelligkeit und zur direkten Linienführung. Außerdem muss eine Schnellbuslinie landesweit montags bis freitags mindestens zwischen 6 und 20 Uhr und samstags zwischen 9 und 18 Uhr bedient werden. Werktags ist außerdem ein Mindesttakt von 60 Minuten vorgegeben. Für die Fahrzeuge, deren Umweltverträglichkeit und deren Ausstattung gibt es ebenfalls Vorgaben – von USB-Anschlüssen bis zum Sitzkomfort.

Verlässliche Partner: Die Verbünde
Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Der NWL erhält 55 Prozent der Landesmittel zur Förderung von regionalen Schnellbuslinien. Die stellt er seinen fünf Mitgliedszweckverbänden zur Verfügung. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde Ende 2019 beschlossen. Seitdem sind sukzessive verschiedene Schnellbuslinien in allen Landesteilen in Westfalen-Lippe gestartet.
Alle Details finden Sie in der Förderrichtlinie des NWL.

Nahverkehr Rheinland (NVR): Die Betriebskosten von regionalen Schnellbuslinien werden dort zukünftig aus SPNV-Betriebsmitteln mit bis zu 3,3 Millionen Euro jährlich gefördert. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im November 2019 beschlossen. Antragsberechtigt sind die ÖPNV-Aufgabenträger im Verbandsgebiet des NVR. In enger Zusammenarbeit mit diesen ÖPNV-Aufgabenträgern hat der NVR auf Basis schon bestehender Bahnstrecken und Buslinien ein Netz von möglichen förderfähigen Relationen entwickelt. Diese geben nur mögliche Relationen vor, aber keine genauen Streckenverläufe. Über die genaue Linienführung, Haltestellen und weiteres entscheiden die ÖPNV-Aufgabenträger vor Ort in enger Zusammenarbeit mit dem NVR als Fördergeber und unter Berücksichtigung der Förderkriterien.
Zum Fahrplanwechsel 2020 gingen im NVR die ersten sieben Schnellbuslinien an den Start. Mittlerweile sind elf Linien in Betrieb. Anfang Februar starten die nächsten beiden Linien und voraussichtlich im Dezember 2022 dann die vierzehnte Linie im Regierungsbezirk Köln.
Alle Details finden Sie in der  Förderrichtlinie des NVR.



Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Regionale Schnellbuslinien heißen im VRR künftig „XBus“. Zu diesen haben seit Anfang 2019 umfangreiche Abstimmungen zu Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten stattgefunden. Gemeinsam mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im Verbundraum wurden über 80 mögliche Linien identifiziert und einer verkehrsplanerischen Bedarfsanalyse unterzogen. Von diesen Linien-Ideen sollen nun möglichst innerhalb des Jahres 2022 sieben XBus-Linien kurzfristig in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig finden Gespräche mit den Verkehrsunternehmen über die Qualitätsmerkmale und das Aussehen der zukünftigen Fahrzeuge statt.


 


Wie geht es weiter mit den regionalen Schnellbuslinien in NRW?
In allen drei Zweckverbänden sind die bereitgestellten Finanzmittel in Kürze aufgebraucht. Die Ergänzung der Zweckverbände um eigene Mittel ändert nichts an der Tatsache, dass leere Haushaltstöpfe die Umsetzung weiterer sinnvoller Schnellbuslinien ausbremsen. In allen Landesteilen gibt es Ideen und Planungen für weitere Linien, um den ländlichen Raum besser und attraktiver an den SPNV anzubinden, doch fehlt es an einer entsprechenden Finanzierung für weitere Schnellbuslinien.


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