20.06.2024 | Aktuelles
StVG-Reform: Einigung im Vermittlungsausschuss
Nachdem sie im November überraschend abgelehnt worden war, haben Bundesrat und Bundestag nun eine leicht angepasste Variante der StVG-Novellierung beschlossen. Beigetragen hat dazu auch die Initivative "Lebenswerte Städte und Gemeinden", der 123 unserer Mitglieder angehören. Damit ist nun der Weg frei für eine entsprechende Anpassung der Straßenverkehrsordnung. Diese bringen konkrete Erleichterungen für unsere Mitglieder mit sich, etwa bei der Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, der Einrichtung von Fußgängerüberwegen und Busspuren, sowie bei Verkehrsversuchen.
Die wichtigsten Änderungen des StVG im Überblick:
- Neben der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs können straßenverkehrliche Anordnungen zukünftig auch aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit sowie der städtebaulichen Entwicklung getroffen werden.
- Wird von den neuen Regelungszwecken Gebrauch gemacht, darf es nicht zu Beeinträchtigungen der Straßenverkehrssicherheit kommen und auch die Leichtigkeit des Verkehrs muss stets berücksichtigt werden.
- Außerdem werden zwei konkrete Ermächtigungen ergänzt: Sie erlauben die Parkraumbewirtschaftung auch bei absehbarem und nicht nur vorhandenem Parkraummangel sowie Sonderfahrspuren für neue Mobilitätsformen.
Wie Sie die Neuerungen für sich nutzen können, erarbeiten wir gern mit Ihnen gemeinsam. Kontaktieren Sie einfach Ihre zuständige Koordinierungsstelle.
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