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28.05.2019 | Aktuelles

Förderrichtlinie erleichtert kommunales Mobilitätsmanagement

Am Freitag, den 24. Mai wurde die Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juni 2019 in Kraft.

Die Förderrichtlinie unterstützt den Auftrag des Koalitionsvertrages, Nordrhein-Westfalen zur Modellregion für Mobilität 4.0 zu entwickeln und damit auch unseren Ansatz des kommunalen Mobilitätsmanagements. Sie gliedert sich in die folgenden vier Fördergegenstände:

Mobilitätskonzepte und Studien:

Gefördert werden umsetzungsorientierte Mobilitätskonzepte für die Vernetzung von Verkehrsmitteln, die regionale Bezüge haben und konkrete Zeit- und Kostenplanungen umfassen. Auch Studien zu Zukunftsfragen der Mobilität werden gefördert.

Maßnahmen zur Digitalisierung:

Gefördert werden insbesondere digitale Informations-, Buchungs- und Zahlungssysteme, sowie die Schaffung von Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen – ist ein weiterer Baustein der Richtlinie.

Mobilstationen:

Mobilstationen sind physische Verknüpfungspunkte verschiedener Verkehrsmittel und -angebote. Hier sieht die Förderrichtlinie unter anderem Zuwendungen vor für Mobilstationen in Quartieren ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV, die Erweiterung von Mobilstationen um zukunftsweisende Mobilitätsangebote wie zum Beispiel gesicherte Radabstellanlagen, Microhubs oder Carsharing-Stellplätze sowie die Aufwertung von Stationen und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität.

Maßnahmen des Mobilitätsmanagements:

Gefördert werden Maßnahmen beziehungsweise Projekte, die das zielgruppenspezifische (zum Beispiel Kommunen, Schulen, Betriebe) oder das standortspezifische Mobilitätsmanagement umfassen.

Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent.

Die Kommunen in NRW sind nun aufgerufen, entsprechende Förderanträge einzureichen.


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