02.06.2023 | Blog
Temporäre Straßensperrung: Mehr Raum für Kinder und Jugendliche
Gehen und Fahrradfahren ist gesund für uns alle. Aber insbesondere für Kinder und Jugendliche ist es essentiell für deren Entwicklung. Warum sie immer weniger Freiraum haben und sich weniger selbstständig fortbewegen können, wird vor Schulen besonders deutlich. Haltende Fahrzeuge und halsbrecherische Wendemanöver sorgen dafür, dass direkt der komplette Schulweg gefährlich erscheint. Eltern fahren die Kinder lieber, anstatt sie eigentändig laufen oder radeln zu lassen - und tragen damit unfreiwillig zur gefährlichen Ursprungssituation vor deer Schule bei.
Doch es geht auch anders. Die Stadt Köln hat in Zusammenarbeit mit der Kidical Mass nun die ersten Schulstraßen in NRW dauerhaft umgesetzt. Zu Schulbeginn und –ende wird die Straße temporär gesperrt. Nur das Herausfahren ist erlaubt. Möglich ist das durch eine Anordnung nach §45 StVO. Dafür waren keine Unfallzahlen notwendig, eine qualifizierte Gefahrenlage bestand durch die Park- und Wendemanöver der Hol- und Bringverkehre. Ein BVerwG-Urteil stützte dabei die Argumentation der Schulstraßen-Befürworter. Ein sinnvoller Schachzug.
Wem das auch in der Kommunikation nach außen zu absolut ist, kann diese Maßnahme auch erstmal zeitlich beschränken: Grundsätzlich können Schulstraßen bei einer vorliegenden Gefahrenlage auch zunächst temporär eingerichtet werden. Die Beschilderung ist dabei mit den Straßenverkehrsbehörden und den beteiligten Akteureninnen und Akteuren zu klären, da es hier keine einheitliche Regelung in der StVO gibt. Wie Hol- und Bringzonen sind auch Schulstraßen kein Allheilmittel für Elterntaxis.
Wichtig ist, sich von einer Einzelmaßnahme zu lösen und ganzheitlicher zu denken, indem man ein Schulisches Mobilitätsmanagement einrichtet. Wir unterstützen Sie dabei. Zudem ist es unabdingbar, dass auch die Schule als Lernort einen Beitrag leistet. Über begleitende Aktionen und Programme im Unterricht können Kompetenzen, Wissen und Spaß vermittelt und Einfluss auf das Mobilitätsverhakten von Eltern und Kindern genommen werden. Auch die Kommunikation nach außen und eine frühzeitige Beteiligung aller Akteur*innen ist wichtig, um die nötige Akzeptanz zu erreichen. Der Nutzen muss dabei im Vordergrund stehen. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung eines Schulischen Mobilitätsmanagements.
Grundsätzlich können Schulstraßen bei einer vorliegenden Gefahrenlage auch zunächst temporär eingerichtet werden. Die Beschilderung ist dabei mit den Straßenverkehrsbehörden und den beteiligten Akteuren*innen zu klären, da es hier keine einheitliche Regelung in der StVO gibt. Wie Hol- und Bringzonen sind auch Schulstraßen, kein Allheilmittel gegen Elterntaxis. Wichtig ist, dass Thema ganzheitlich anzugehen und Schulisches Mobilitätsmanagement zu initiieren. Das ZNM unterstützt sie dabei. Zudem ist es unabdingbar, dass auch Schule, als Lernort, einen Beitrag leistet. Über begleitende Aktionen und Programme im Unterricht können Kompetenzen, Wissen und Spaß vermittelt und Einfluss auf das Mobilitätsverhakten von Eltern und Kindern genommen werden. Auch die Kommunikation nach außen und eine frühzeitige Beteiligung aller Akteur*innen ist wichtig, um die nötige Akzeptanz zu erreichen. Der Nutzen muss dabei im Vordergrund stehen. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung eines Schulischen Mobilitätsmanagements.
Viele Beispiele aus Deutschland zeigen, dass Kinder und Jugendliche den Straßenraum nicht nur vor Schulen nutzen. Die Stadt Trier bringt mithilfe einer Straßensperrung Nachbar*innen eines Viertels wieder zusammen und integriert gleichzeitig hinzugezogene Menschen. In dem Fall können Kinder die Straße an bestimmten Tagen im Sommer wiederkehrend für drei Stunden zum Spielen nutzen. Die Stadt Trier hat gegenüber Kritikern betont, dass auch Kinder verstünden, wann die Straße freigegeben ist und wann nicht - das könne man ihnen durchaus zutrauen.
Aber auch Erwachsene können den öffentlichen Raum nutzen: In Trier organisiert eine Seniorenresidenz auf einer Spielstraße beispielsweise ein generationsübergreifendes Treffen. Auch die Städte Griesheim und Hemer machen ihren Bürger*innen ein solches Angebot. Wichtig zu beachten ist, dass eine temporäre Spielstraße immer von einer verantwortlichen Person, einem Verein oder einer Institution angemeldet werden muss. Dieser Leitfaden fasst das wichtigste zum Thema Spielstraßen für Sie zusammen und unterstützt Sie dabei, selbst Sperrungen für sich zu nutzen.

Autorin
Franca Börsch
Franca Börsch ist Referentin für Mobilitätsmanagement beim Nahverkehr Westfalen-Lippe in der gleichnamigen Koordinierungsstelle.
Unsere Themenschwerpunkte
Planen für die ZukunftNews
Weitere Beiträge
24.04.2025 | Aktuelles
Neue Maßstäbe: Verkehrsminister Oliver Krischer informiert sich in Lohmar über Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks
Seit 2019 haben 83 Städte und Gemeinden in NRW bereits den Fußverkehrs-Check gemacht. In Lohmar informierte sich der Landesminister für Verkehr jetzt über den Ablauf und die Ergebnisse des Checks. Lesen Sie hier unsere gemeinsame Pressemitteilung mit dem Landesverkehrsministerium zum Ministerbesuch am 23. April 2025.
24.04.2025 | Aktuelles
Einzelhandel profitiert von Maßnahmen der Verkehrsberuhigung
Fallen Parkplätze oder Straßenraum zugunsten des Rad- und Fußverkehrs weg, so fürchtet der Handel oft Kundenverluste und Umsatzeinbußen. Eine Difu-Analyse zeigt, dass diese Befürchtung meist unbegründet ist – im Gegenteil: Auch der Handel profitiert von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
17.04.2025 | Aktuelles
Entwicklung von Bewohnerparkgebühren in NRW und Deutschland
Bewohnerparkgebühren sind ein wichtiges Instrument, um den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen und die Mobilitätswende voranzutreiben. Wir geben einen Überblick zur Umsetzung.