06.03.2019 | Aktuelles
Ausbau von Carsharing wird einfacher
Am 20. Februar 2019 hat der Landtag eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW beschlossen. Damit wird der Ausbau von Carsharing einfacher und das Angebot sichtbarer. Nun können Kommunen stationsbasierte Stellplätze als Sondernutzung auf Straßen in ihrer Baulast ausweisen. Dadurch wird Carsharing in den öffentlichen Raum gerückt und nicht nur sichtbarer, sondern auch als attraktive Verkehrsmittelalternative wahrgenommen.
Vor allem das stationsbasierte Carsharing leistet einen Beitrag zur kommunalen Verkehrswende. Es befindet sich in Deutschland weiter auf Wachstumskurs und ist derzeit in 740 Orten unterschiedlicher Größe verfügbar. Mehr Infos dazu gibt es in der aktuellen Carsharingstatistik 2019 des Bundesverband Carsharing.
Wenn Sie ein Casrsharing-Angebot iniitieren oder weiter entwickeln wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mehr Infos zum Thema Charsharing.
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