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Dienstradleasing kann die Attraktivität eines Arbeitgebers steigern und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Mobilitätswende. Kein Wunder, dass das Interesse am Dienstradleasing für kommunal Beschäftigte stetig steigt. Doch speziell im Hinblick auf das Ausschreibungsprozedere sowie auf die steuerliche Bewertung des Fahrradleasings zeigen sich noch einige offene Fragen.

Diese Fragen beantwortet unserer neuer Leitfaden zur Vergabe und Umsatzsteuer im Bezug auf Dienstradleasing, der in Kürze hier zum Download bereit steht. 

In einer Online-Veranstaltung hat der Kommunale Arbeitgeberverband die Inhalte des Leitfadens am 17. Februar vorgestellt. Exklusiv für unsere Mitgliedskommunen bieten wir nun einen weiteren Termin an: In unserer Fachgruppe am 2. März 2022 präsentiert die Rechtsanwaltsgesellschaft Baker Tilly mbH unseren Vergabeleitfaden, erläutert die dazugehörigen Muster-Vergabeunterlagen und beantwortet Ihre Fragen. Zudem hält das Umsatzsteuerreferat des Ministeriums der Finanzen NRW einen Vortrag zum Thema „umsatzsteuerliche Folgen bei der Überlassung von Dienstfahrrädern“.

Der Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt. 

Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich vor allem an die für die Vergabe und Beschaffung sowie für Personal- und Steuerangelegenheiten zuständigen Kolleg*innen in den Kommunalverwaltungen. Selbstverständlich sind auch die  kommunalen Mobilitätsmanager*innen herzlich eingeladen teilzunehmen.