Mit der Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 und ihrer Überarbeitung vom 30. Juni 2021 haben Städte und Gemeinden erstmals die Möglichkeit erhalten, eigene Regelungen festzusetzen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder geschaffen werden.
Aus der Neuordnung der landesweiten Stellplatzregelungen erwachsen für die Kommunen sowohl Möglichkeiten, als auch Pflichten. Durch die Ermächtigung zum Erlass einer örtlichen Stellplatzsatzung besteht die Chance, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, auf die städtebauliche Entwicklung und auf die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Eigene kommunale Stellplatzsatzungen erhalten dabei im Vergleich zur landesweit einheitlichen, seit 1. Juli 2022 gültigen Stellplatzverordnung NRW einen besonderen Stellenwert: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten. Die Stellplatzsatzung kann so als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.
Um den Städten und Gemeinden diese Aufgabe zu erleichtern und die Anwendung landesweit zu harmonisieren, haben wir 2017 eine Musterstellplatzsatzung sowie einen Leitfaden zum Erstellen von Stellplatzsatzungen erarbeitet. Der Leitfaden wurde nun überarbeitet und aktualisiert.
Für wen?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW.
Wann und wie?
Die Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt.