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In NRW sind die zuständigen örtlichen Behörden ermächtigt, eigenständig die Gebührenhöhe für das Bewohnerparken festzulegen. Nun können erstmals auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert und der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Die Herleitung der Gebührensätze sollte jedoch anhand fachlicher Kriterien erfolgen und entsprechend begründet werden.

Gemeinsam mit dem Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, und AGFS NRW haben wir das Hinweispapier „Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise“ erarbeitet. Es zeigt geeignete Berechnungswege auf, bespricht mögliche Erweiterungen und erläutert allgemeine Hintergründe zum Bewohnerparken.

Zur Veröffentlichung am 3. März stellen wir Ihnen das Papier vor. Im Anschluss wird es ausreichend Raum für Rückfragen, Diskussionen und Austausch geben.

Die Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt und richtet sich an Verwaltungsmitarbeitende aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Bitte melden Sie sich bis zum 1. März 2022 an. Die Zugangsdaten erhalten sie am Vortag der Veranstaltung.