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01.04.2025 | Aktuelles

VwV-StVO im Bundesrat beschlossen

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat die Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen, die als Meilenstein für die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit gilt. Die Reform erleichtert die Umsetzung von Maßnahmen wie Fußgängerüberwegen, Temporeduzierungen, Fahrradstraßen und Verkehrsberuhigung in Wohngebieten. Sie gibt den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit und Flexibilität in der lokalen Verkehrsplanung und wird als ein positiver Schritt hin zu einem modernen Verkehrsrecht angesehen.

Es gibt aber auch deutliche Kritik an einzelnen kurzfristig eingereichten Änderungen, die durch Anträge der Länder im Bundesrat vorgenommen wurden, welche den KfZ-Verkehr erneut priorisieren. Der Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e. V.) und Changing Cities hatten zuvor die Landesverkehrsministerien aufgefordert, diesen Anträgen nicht zuzustimmen und stattdessen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in den Vordergrund zu stellen.
dbsv.org | Stellungnahme zur Abstimmung zur Änderung der VwV-StVO

Der FUSS e.V. kritisiert unter Anderem die Ausweitung der Begründungsmöglichkeiten für die Anordnung von Gehwegparken, die zudem auch noch unklar formuliert sind.
FUSS e.V. | Gehwege sind zum Parken da

Die mittlerweile 1.130 Mitgliedskommunen umfassende Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ sieht ihre Forderungen ebenfalls nur teilweise erfüllt. Insbesondere bei der flexibleren Anordnung innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten seien nur kleine Fortschritte erreicht worden
Initiative Lebenswerte Städte | Zum Abschluss der Reform des Straßenverkehrsrechts „Das Glas ist mehr als halbvoll“

Wir schließen uns den abschließenden Worten der Stellungnahme der Städteinitiative an: Nun ist es an den Kommunen den neuen Rechtsrahmen auszuschöpfen. Dabei werden wir selbstverständlich tatkräftig unterstützen!

Hintergrund

Zwei Jahre wurde um die Änderung des Straßenverkehrsrechts gerungen. Am 21. März 2025, endet der Reformprozess im Bundesrat mit der finalen Abstimmung. Mit dem Beschluss der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) hat der Bundesrat den letzten wichtigen Baustein der Straßenverkehrsrechtsreform umgesetzt. Die Reformen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eröffnen den Kommunen neue Handlungsspielräume, welche es ihnen u. a. ermöglichen, nachhaltige Mobilität zu fördern und den Fußverkehr vor Ort sicherer und attraktiver zu gestalten.


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