21.11.2016 | Aktuelles
Treibhausgasneutrales Deutschland 2050: Die Energiewende im Verkehr ist notwendig!
Am 14. November hat das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.
Bundesumweltministerin Hendricks: "Mit dem Klimaschutzplan zeigen wir, was die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens konkret für Deutschland bedeutet. Wir denken bewusst heute schon an 2030 und 2050, damit allen Beteiligten genug Zeit bleibt, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen. Denn mir geht es darum, durch rechtzeitiges Handeln Strukturbrüche zu vermeiden. Durch rechtzeitige Weichenstellungen machen wir den Klimaschutz zum Motor für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Das schafft Jobs und stärkt unsere Rolle auf dem Weltmarkt.
Mit diesem Klimaschutzplan können wir uns international sehen lassen. Wir orientieren uns am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Zum ersten Mal haben wir Zielkorridore für einzelne Sektoren definiert. Ab heute kann sich niemand mehr einreden, Klimaschutz betreffe nur die anderen. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit eine Zeitenwende in der deutschen Klimapolitik eingeleitet haben. Viele Ministerien haben sich konstruktiv eingebracht und werden wichtige Beiträge leisten, wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte."
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.
Der Verkehrsbereich wird mit 40 bis 42 Prozent zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden eine wichtige Rolle spielen. Es ist also eine Energiewende im Verkehrssektor dringend notwendig.
Bundesumweltministerin Hendricks: "Mit dem Klimaschutzplan geben wir den einzelnen Wirtschaftszweigen einen konkreten Rahmen für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren. Ich bin sicher, dass diese Aussichten eine enorme Kreativität und Schaffenskraft auslösen werden. Der Klimaschutzplan schafft Orientierung, die Unternehmen, Gewerkschaften, die Wissenschaft, Kreative - und auch PolitikerInnen - nutzen können und nutzen werden, um Deutschland klimaverträglich zu gestalten bis zur Mitte des Jahrhunderts."
Das BMUB hatte am 6. September 2016 die Ressortabstimmung für den Hausentwurf des Klimaschutzplans 2050 eingeleitet. Direkt im Anschluss wurden die Bundestagsfraktionen informiert, zudem wurden Bundesländer und Verbände um Stellungnahme gebeten. Für Verbände fand zudem am 27. September 2016 eine Anhörung in Berlin statt.
Da der Klimaschutzplan 2050 kein Gesetz ist, ist eine Anhörung nicht verpflichtet. Damit aber die langfristig angelegte Strategie in Gesellschaft und Wirtschaft auf Akzeptanz stößt, achtet die Bundesregierung schon von Beginn an auf breite Beteiligung und Transparenz. Bereits im Sommer 2015 hat sie einen breit angelegten Beteiligungsprozess gestartet. Bundesländer, Kommunen und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger waren aufgefordert, der Bundesregierung strategische Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die langfristigen Klimaziele erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.klimaschutzplan2050.de zu finden.
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