21.12.2016 | Aktuelles
Musterstellplatzsatzung aufgrund der Kommunalisierung der Stellplatzpflicht durch die neue Landesbauordnung NRW
Der Landtag NRW hat am 14.12.2016 die neue Landesbauordnung NRW (LBO NRW) beschlossen.
Darin wird in §50 die bisher gültige „Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen“ komplett kommunalisiert.
Nach einer kurzen Übergangsfrist, entfällt ab dem 01.01.2019 die generelle Stellplatzpflicht.
Link: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-13706.pdf
Nur in Kommunen, die diese „Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen“ in einer Stellplatzsatzung festschreiben und regeln, sind Bauherren zukünftig auch weiterhin verpflichtet, entsprechend Stellplätze überhaupt zu schaffen.
Auch die Erhebung und die Verwendung der bisher üblichen Stellplatzablöse wird in der neuen LBO NRW nicht konkret geregelt und den Kommunen weitgehend überlassen.
Positiv ist zu erwähnen, dass die neue LBO NRW auch die Festschreibung von Quantitäten und Qualitäten für Fahrradabstellplätze ermöglicht.
Da sich die Entwicklung bereits abzeichnete, und da die Übergangsfrist zwar inzwischen vom 01.01.2018 auf 2019 verlängert wurde, aber immer noch recht kurz ist, haben wir als Zukunftsnetz Mobilität NRW bereits im Herbst mit einem ersten Treffen am 04.10.2016 einen Prozess in Gang gesetzt, um gemeinsam mit den 3 Kommunalen Spitzenverbänden und kommunalen Experten im Rahmen mehrerer Experten-Workshops eine Musterstellplatzsatzung, eine Musterstellplatzablösesatzung und einen dazugehörigen Leitfaden mit modularen Satzungsbestandteilen und Best-Practice-Beispielen etc. zu entwickeln. Uns ist dabei bewusst, dass NRW zu heterogen ist, um ein starres Muster vorzugeben. Aus diesem Grund war uns und den Experten wichtig, dass es einen Leitfaden mit modular kombinierbaren Textbausteinen für verschiedene Siedlungsgrößen, Siedlungsdichten und weiteren Unterscheidungsmerkmalen geben soll.
Wichtig ist uns dabei, zum Einen, die Kommunen mit einem solchen Muster und dem Leitfaden bei ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen, und zum Anderen einen völligen Flickenteppich und einen kommunalen Wettbewerb möglichst zu vermeiden.
Beim Treffen des Experten-Workshops am 15.12.2016 wurde ein klarer Zeitplan vereinbart, nach dem wir den Kommunen bereits im Sommer 2017 einen fertigen Leitfaden inklusive Mustersatzungen zur Verfügung stellen wollen.
Somit haben die Kommunen im Anschluss noch Zeit, um diese Muster nach ihren Bedürfnissen vor Ort anzupassen, und für die Beschlussfassung in den politischen Gremien.
Für Fragen, Anregungen etc. zu diesem weiteren Vorgehen, steht Ihnen Andreas Falkowski in der Geschäftsstelle vom Zukunftsnetz Mobilität NRW zur Verfügung.
AKTUELLE ERGÄNZUNG: Der Leifaden inklusive Musterstellplatzsatzung NRW wurde im August 2017 veröffentlicht und ist hier zu finden.
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