27.06.2023 | Aktuelles
Förderung von Lastenrädern
Über zwei Förderrichtlinien kann für Lastenfahrräder, E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger noch bis nächstes Jahr eine Förderung beantragt werden.
Der Bund (E-Lastenrad-Richtlinie)
fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Vereine und Verbände.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung (maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb). Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
Die NRW Förderrichtlinie progres.NRW
fördert die Anschaffung von Lastenfahrräder und E-Lastenfahrrädern. Nicht gefördert werden Anhänger und Lieferbikes. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Vereine und Verbände.
Lastenfahrräder werden pauschal mit 500€ gefördert. Bei E-Lastenfahrrädern liegt die Förderung für Gemeinden bei bis zu 60 Prozent (maximal 4.200 € oder 5 E-Lastenfahrräder pro Jahr). Anträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
Alle weiteren Informationen zusammengefasst finden sind hier: Elektromobilität.NRW | Lastenfahrräder
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