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07.09.2026 | Aktuelles

E-Tretroller: Neue Regeln, neue Chancen

Verleihsysteme für E-Tretroller sind bereits weit verbreitet. Aktuelle Forschungsergebnisse bestätigen, dass Elektrokleinstfahrzeuge zunehmend ganz selbstverständlich als Teil eines vernetzten Mobilitätssystems genutzt werden. Kommunen stehen deshalb vor der Aufgabe, ihren Einsatz aktiv zu regulieren.

Dabei hilft nun das Bundesministerium für Verkehr. Mit der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden die verkehrsrechtlichen Regelungen für E-Tretroller ab März 2027 stärker an die Regeln des Radverkehrs angeglichen. So dürfen E-Tretroller künftig beispielsweise den Grünpfeil für den Radverkehr nutzen, Freigaben mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gelten automatisch auch für Elektrokleinstfahrzeuge und die bisherigen Regelungen werden weitgehend in die Straßenverkehrs-Ordnung überführt.

Mit steigender Akzeptanz steigt die Regulierung
Gleichzeitig werden die technischen Sicherheitsanforderungen erhöht, unter anderem durch verpflichtende Fahrtrichtungsanzeiger bei Neufahrzeugen und verschärfte Brems- und Sicherheitsstandards. Weiterhin können Kommunen das Abstellen von Sharing-Fahrzeugen im öffentlichen Raum durch eigene Vorgaben steuern. Die Novelle trägt der allgemein steigenden Akzeptanz des Fortbewegungsmittels Rechnung. Und auch das ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung kommt bei der Bewertung von E-Tretroller-Nutzung zu einem positiven Ergebnis.

Fachgruppe für Mitglieder
Mit den neuen Möglichkeiten zur Regulierung der E-Tretroller ergeben sich für Städte, Kreise und Gemeinden neue Fragen, die wir in dieser Fachgruppe beantworten möchten.

  • Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf Kommunen?
  • Welche Steuerungsmöglichkeiten bestehen für E-Tretroller-Verleihsysteme?
  • Und wie können E-Tretroller sinnvoll in kommunale Mobilitätsstrategien eingebunden werden?

Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Fachgruppe „Vernetzte Mobilität: Novellierung eKFV“. Die Veranstaltung bietet die Gelegenheit, die Änderungen der Verordnung einzuordnen, aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und Erfahrungen mit anderen Kommunen auszutauschen. Die Fachgruppe wird durch die Kanzlei BBG & Partner begleitet, damit unsere Mitglieder sich rechtssichere Antworten einholen können.


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