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22.01.2021 | Aktuelles

Neuer Aufruf veröffentlicht: Programm zur Förderung der städtischen Logistik

Am 4. Januar 2021 hat das BMVI den vierten Förderaufruf zur Förderrichtlinie Städtische Logistik gestartet. Förderanträge können von Kommunen und Landkreisen bis zum 31. August 2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. Im Jahr 2021 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie Haushaltsmittel in Höhe von rund 11 Mio. € bereit.

Förderziel ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Folgende Maßnahmen werden dabei als förderfähig angesehen:

    • Erstellung städtischer Logistikkonzepte

    • Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

    • Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden Sie auf der Seite des BMVI.


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